19.06.2015
Seit 1. Juni 2015 ist das neue Gesetz für Makleraufträge in Kraft getreten. Demnach gilt bei der Vermietung von Wohnimmobilien das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass künftig stets der Auftraggeber die Maklergebühr bezahlt. Der Verkauf von Wohnimmobilien bleibt von dieser neuen Regelung unberührt.